Das Badezimmer steht für Wohlbefinden – hier kann sich Ihr Angehöriger frisch machen, sich herrichten und sich erholen. Menschen mit körperlichen Einschränkungen stoßen im Bad aber häufig auf Barrieren und können deshalb nicht das volle Potenzial ihres Badezimmers nutzen. Womöglich ist die Toilette zu niedrig, das Waschbecken nicht unterfahrbar oder der Badewannenrand unüberwindbar. Mit einem barrierefreien Bad vereinfacht sich die tägliche Körperpflege für Ihr Familienmitglied – ich erkläre Ihnen, wie das geht und wen Sie an den Kosten beteiligen können.
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Barrierefreier Badumbau: Lösungen im Überblick
Ein barrierefreier Badumbau bietet vielfältige Lösungen, um die Selbstständigkeit und Sicherheit im Badezimmer zu fördern. Ein mobiles Bad bietet eine flexible Option, wenn ein fest installierter Umbau nicht möglich ist. Badewanneneinstiegshilfen erleichtern das sichere Ein- und Aussteigen in die Badewanne und minimieren Sturzgefahren. Eine Sitzbadewanne ist ideal für Personen, die beim Baden sitzen möchten, ohne auf Komfort zu verzichten. Die Badewannentür verwandelt die herkömmliche Wanne in eine begehbare Lösung, während der Badewannenlift den Einstieg mit einer Hebevorrichtung unterstützt. Für zusätzliche Sicherheit sorgen Antirutschbeschichtungen und -beläge, die Rutschunfälle verhindern. Die Umgestaltung der Badewanne zur Dusche bietet eine praktische Alternative für mehr Barrierefreiheit. Eine barrierefreie Dusche ohne Schwellen ermöglicht einen sicheren und einfachen Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Ein barrierefreies WC rundet den Badumbau ab, um die Nutzung des Bads für alle zugänglich und komfortabel zu gestalten.
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Was zeichnet ein barrierefreies Bad aus – Kriterien und Merkmale im Überblick
Ein barrierefreies Bad fördert die Selbstständigkeit körperlich eingeschränkter Menschen und erleichtert pflegenden Angehörigen den Pflegealltag – doch was zeichnet ein barrierefreies Bad überhaupt aus?
- Was ist ein barrierefreies Bad?
- Was macht ein barrierefreies Bad aus?
- Wann ist ein Bad barrierefrei?
- Wie sieht ein barrierefreies Bad aus?
Lese-Tipp:
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Was ist ein barrierefreies Bad?
Ein barrierefreies Bad ist ein Badezimmer, dass sich an bewegungseingeschränkte Personen richtet. Besonders gestaltet, zum Beispiel durch Hinzunahme von Hilfsmitteln, ermöglicht es Nutzern, eine möglichst selbstständige Durchführung der Körperpflege. Pflegende Angehörige erhalten durch ein barrierefreies Bad ebenfalls eine Entlastung – zum einen, weil ihr Familienmitglied sich nun mehr in der Körperpflege engagieren kann und zum anderen, weil sie ihren Angehörigen beispielsweise nicht mehr ohne Unterstützung in die Badewanne hieven müssen. Viele, vor allem ältere Menschen, entscheiden sich bereits vor dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit für ein barrierefreies Bad – ganz nach dem Motto: Vorsorge ist der beste Schutz.
Lese-Tipp!
Sicherheit zu Hause ist wichtig. Ein Hausnotrufsystem kann hierbei eine entscheidende Rolle spielen und im Notfall schnell Hilfe leisten. Erfahren Sie mehr über verschiedene Systeme und finden Sie den passenden Anbieter: Hausnotruf Anbieter im Vergleich
Was macht ein barrierefreies Bad aus?
Ein barrierefreies Bad unterscheidet sich maßgeblich von einem gewöhnlichen Badezimmer – die Unterschiede erkennen Sie meist bereits auf den ersten Blick.
Folgende Merkmale hat ein barrierefreies Bad:
- Das Bad ist ohne Hürden zugänglich, beispielsweise durch eine breitere Tür.
- Ein barrierefreies Bad bietet ein hohes Maß an Sicherheit, zum Beispiel durch rutschfeste Unterlagen.
- Ein barrierefreies Bad erfüllt die Anforderungen der DIN-Norm 18040-2.
- Zu einem barrierefreien Bad tragen Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel bei.
- Das Bad nimmt besondere Rücksicht auf Menschen, die nicht mehr so beweglich sind.
- Ein barrierefreies Bad kann vorbeugend oder im Falle einer Pflegebedürftigkeit sinnvoll sein.
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Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Bad
Sie wünschen sich ein barrierefreies Bad für Ihren Angehörigen? Dann kommen Sie um einen Badumbau meist nicht herum – die verschiedenen Umbaumaßnahmen versprechen eine besonders einfache Nutzung und ein hohes Maß an Entlastung.
Folgende Umbaumaßnahmen sind möglich:
- Barrierefreie Dusche: Bei einem Badumbau denken die meisten Menschen an eine barrierefreie Dusche – tatsächlich handelt es sich dabei um einen Klassiker im barrierefreien Bad. Die barrierefreie Dusche entspricht einer bodengleichen Dusche, hier gibt es also keine störende Schwelle, die Ihr Angehöriger erst überwinden muss. Häufig wird eine barrierefreie Dusche auch als Walk-in- Dusche bezeichnet, weil sie einfach in sie hineinspazieren können.
- Wanne zur Dusche umbauen: Mit dem neuen System “Umbau Wanne zu Dusche” wird die Badewanne ausgebaut und eine großzügige, behindertengerechte Dusche eingebaut. Dafür wird in der Regel lediglich 1 Arbeitstag benötigt. Bei diesem speziellen System müssen keine Fliesen erneuert werden, der Umbau erfolgt nur mit wenig Schmutz, Ihr Angehöriger kann bereits nach 24 Stunden Wartezeit duschen.
- Sitzbadewanne mit Tür/Einstieg: Damit Ihr Familienmitglied nicht auf das Badevergnügen verzichten muss, bietet sich die Sitzbadewanne mit Tür an. Sie ermöglicht älteren oder mobilitätseingeschränkten Menschen sicher im Sitzen zu Baden. Die geringe, barrierearme Einstiegshöhe minimiert die Sturzgefahr. Durch die breite Türe ist es auch – je nach Rest-Bewegungsfähigkeit – Rollstuhlfahrern möglich, in die Sitzbadewanne umgesetzt zu werden. Installieren die Monteure zusätzlich noch eine Duscharmatur, wird aus der Sitzwanne schnell eine 2-in-1-Kombination aus Dusche und Badewanne.
- Badewannen mit nachträglich eingebauter Badewannentür: Wer gerne seine Badewanne beibehalten möchte, aber den Badewannenrand nicht übersteigen kann, für den ist der nachträgliche Einbau einer zu 100 % wasserdichten Badewannentür in die bestehende Badewanne eine gute Lösung. Ihr Angehöriger muss dabei nur noch einen geringen Absatz überwinden. Bauen Experten die Badewannentür nachträglich ein, muss nicht die ganze Wanne ausgetauscht und auch keine Fliesen erneuert werden. Der Einbau der Badewannentür erfolgt unproblematisch innerhalb von wenigen Stunden, sodass Ihr Familienmitglied bereits am darauffolgenden Tag wieder baden kann.
- Hohes WC mit Stützgriffen: Der Gang zur Toilette bereitet älteren und bewegungseingeschränkten Personen mitunter große Schwierigkeiten. Bereits das Hinsetzen erfordert eine hohe Anstrengung und belastet die Muskulatur. Daher ist das WC im Optimalfall etwas höher als normal, also etwa 46 bis 48 cm hoch, an der Wand montiert. Mit ausreichend Seitenabständen sowie klappbaren Stützgriffen links und rechts neben dem WC, fällt Ihrem Familienmitglied das Hinsetzen leichter – der Toilettengang klappt dadurch womöglich alleine. Eine Öffnung an der Vorderseite ermöglicht Rollstuhlfahrern ein einfacheres Umsetzen und bietet dem Nutzer mehr Komfort für die persönliche Reinigung.
- Dusch WC: Eine weitere Möglichkeit, die Selbstständigkeit beim Toilettengang zu erhalten, sind Dusch-WCs. Ihr Familienmitglied benötigt Toilettenpapier höchstens für das Trocknen des Hinterteils; in vielen Fällen kommt hier sogar ein Warmluftföhn zum Einsatz. Je nach Ausführung braucht Ihr Angehöriger beim Toilettengang keinen Einsatz der Hände mehr. Prima, denn so erhält Ihr Familienmitglied die Möglichkeit, den Toilettengang künftig alleine zu bewältigen.
- Waschtisch zum Unterfahren: Ihr Angehöriger ist auf einen Rollstuhl angewiesen? Dann ist der Einbau eines unterfahrbaren Waschbeckens in jedem Fall sinnvoll. Hierbei ist das Waschbecken flach gestaltet und der Ablauf befindet sich weiter hinten – genau das schafft Platz für die Beine. Unabhängig davon, wie mobil Ihr Angehöriger ist, sollte er das Waschbecken in Sitzposition immer mühelos erreichen und bedienen können.
Hilfsmittel für die Barrierefreiheit im Bad
Hilfsmittel greifen weniger in vorhandene Strukturen im Bad ein, sind aber in den meisten Fällen ebenso nützlich. Die Hilfsmittel kommen häufig rund um die Badewanne oder die Toilette zum Einsatz – eben dort, wo der Hilfsbedarf besonders groß ist.
Folgende Hilfsmittel gibt es für das barrierefreie Bad:
- Badewannenlift: Bei der Nutzung der Badewanne gibt es für Ihren Angehörigen zwei große Hürden. Zum einen die Überwindung des Badewannenrandes und zum anderen das Hinsetzen bzw. Aufstehen in der Badewanne. Der Badewannensitzlift hilft Ihrem Familienmitglied zumindest bei einem dieser Probleme. Nachdem Ihr Angehöriger über die Wanne gestiegen ist, kann er auf dem Badewannenlift Platz nehmen – per Knopfdruck senkt sich das Tuch oder der Sitz ab und befördert Ihren Angehörigen sanft und sicher ins Wasser. Nach Beendigung des Bads geht es wieder automatisch nach oben. Bei einem Sitzlift ist die Rückenlehne, je nach Modell, verstellbar. Außerdem gibt es spezielle Sitzformen, die das Hinsetzen auf den Sitzlifter bzw. das Übersetzen von einem Rollstuhl erleichtern.
- Schwenkbarer Badewannensitz: Der Schwenklift wird vor der Badewanne installiert. Auch für Rollstuhlfahrer ist der Sitz empfehlenswert, denn diesen können Sie für Ihren Angehörigen individuell einstellen – so klappt das Umsetzen vom Rollstuhl in den Lift besonders einfach. Ein echter Vorteil ist, dass Ihr Familienmitglied bei einem schwenkbaren Badewannensitz nicht über den Wannenrand klettern muss – Ihr Angehöriger steigt vor der Wanne in den Schwenklift und wird dann über den Wannenrand gehoben und in der Wanne abgesenkt. Praktisch, nicht wahr?
- Badekissen: Ein Badekissen ist eine echte Alternative zum klassischen Badewannensitz. Das Kissen blasen Sie einfach mittels Kompressor auf. Bei vielen Familien mit einer pflegebedürftigen Person ist das Badekissen beliebt. Kein Wunder, denn es ist leicht, zu handhaben, einfach in der Reinigung und kann nach Gebrauch aus der Badewanne entnommen werden – so können auch Sie oder ein anderes Familienmitglied danach die Badewanne vollumfänglich nutzen. Besonders clever ist, dass Sie das Badekissen auch auf Reisen mitnehmen können. Außerdem entfallen die Montage und das umständliche Aufstellen eines Stuhllifters.
- Badewanneneinstiegshilfen: Badewanneneinstiegshilfen sind Haltegriffe, die direkt an der Badewanne angebracht/verspannt sind. So kann Ihr Familienmitglied den Badewannenrand leichter und sicherer übersteigen – das beugt Stürzen vor. Es gibt sehr unterschiedliche Modelle von Einstiegs-Haltegriffen. Sie sollten darauf achten, dass der Griff höhenverstellbar ist, der Haltegriff so beschaffen ist, dass Sie auch mit nassen Händen nicht abrutschen, die angegebene Zugbelastung nicht überschritten wird und der Haltegriff sich ohne Schrauben an der Wanne fixieren lässt.
- Duschhocker: Ein Duschhocker bietet sich für Ihren Angehörigen an, wenn er noch selbst gehen kann – das Hilfsmittel findet einfach in der Dusche Platz. Der Vorteil von Duschhockern/Badhockern besteht darin, dass sowohl Ihnen als pflegenden Angehörigen als auch Ihrem Familienmitglied die Körperpflege leichter fällt. Bei Duschhockern mit einer drehbaren Sitzfläche bleibt es Ihrem Familienmitglied erspart, beim Waschen mehrfach aufstehen zu müssen, um die richtige Position einzunehmen. Duschhocker gibt es in verschiedenen Ausführungen, bei Bedarf sogar mit Armlehnen oder höhenverstellbar. Klappbare Duschhocker sind leicht zu verstauen und nehmen wenig Platz weg.
- Duschklappsitze: Einfacher in der Handhabung als der Duschhocker sind die Duschklappsitze. Einen Duschklappsitz bringen Sie an der Wand an – benutzt Ihr Angehöriger ihn nicht, ist er eingeklappt und so besonders platzsparend. Zum Duschen selbst klappt Ihr Angehöriger einfach die Sitzfläche herunter. Die Duschsitze sind für unterschiedliches Gewicht konzipiert – das sollten Sie beim Kauf bedenken. Besonders praktisch: Es gibt Duschsitze in allen Formen und Varianten, zum Beispiel mit Rückenlehne oder Aussparung zum Waschen im Intimbereich sowie höhenverstellbare und mit Stützfüßen versehene Modelle.
- Duschrollstühle: Dieser Badhelfer eignet sich für Rollstuhlfahrer oder stark mobilitätseingeschränkte Personen. Auch bei diesem Hilfsmittel treffen Sie auf eine große Auswahl. Individualität ist hier besonders gefragt – der Duschrollstuhl sollte also zu Ihrem Angehörigen passen. Apropos passen: Ein Duschrollstuhl nimmt einiges an Raum ein. Messen Sie am besten vorher aus, ob Ihr Angehöriger genügend Platz im Badezimmer hat, um mit dem Duschrollstuhl zu rangieren und um ihn abzustellen.
- Höhenverstellbarer Waschtisch: Ein Lifter und ein Waschbecken in einem? Diese besondere Kombination erwartet Sie bei einem höhenverstellbaren Waschtisch. Wie die Bezeichnung bereits nahelegt, können Sie die Höhe anpassen, und zwar per Knopfdruck. Das ist besonders praktisch für ältere mobilitätseingeschränkte Personen, die den Waschtisch mal im Sitzen und mal im Stehen nutzen möchten. Außerdem ermöglicht das Hilfsmittel eine schnelle Anpassung, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben.
- Haltegriffe: Angebracht im Bereich der Dusche, der Badewanne oder der Toilette geben Haltegriffe Sicherheit und verringern die Gefahr des Ausrutschens. Wichtig: Je länger/breiter die Dusche, desto länger sollten die Haltegriffe und Haltestangen sein. Auch an der Toilette bringen gut angebrachte Haltegriffe mehr Sicherheit beim Aufstehen und Hinsetzen. Außerdem minimieren Sie damit bei Ihrem Angehörigen die Gefahr, die Toilette zu verfehlen. Haltestangen und Haltegriffe gibt es in unterschiedlichen Materialien, Längen und Formen. Ideal sind bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen Haltegriffe aus einem rutschfesten Obermaterial, sogenannte Anti-Rutsch-Haltegriffe.
- Umsetzhilfen: Die Hilfsmittel, die in diese Kategorie fallen, minimieren den körperlichen Aufwand beim Umsetzen, beispielsweise vom Rollstuhl in den Sitzlift. Zu den klassischen Umsetzhilfen gehören Transfergurte, Drehscheiben, Rutschbretter oder Gleitmatten. Nehmen wir zum Beispiel den Transfergurt: Nachdem Sie Ihrem Angehörigen diesen umgelegt haben, können Sie Ihr Familienmitglied mit den angebrachten Haltegriffen einfacher hochheben oder absenken.
- Toilettensitzerhöhungen: Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich dabei um ein Hilfsmittel, das die Toilette merkbar erhöht – viele Modelle verfügen über abnehmbare und hochschwenkbare Armlehnen. Die Anschaffung lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr Angehöriger Probleme damit hat, sich auf die Toilette zu setzen oder wieder aufzustehen – dafür ist häufig eine Erkrankung der Gelenke oder eine muskuläre Schwäche verantwortlich. Toilettensitzerhöhungen können Sie mit wenigen Handgriffen selbst anbringen.
- Anti-Rutsch-Matten und -Beschichtungen: Überall dort, wo Wasser ist, kann es rutschig werden. Das ist auch der Grund dafür, warum Badezimmer eine Gefahrenquelle für Pflegebedürftige darstellen. Verfügt die Dusche nicht über eine Antirutsch-Beschichtung,sollten Sie unbedingtAntirutsch-Matten auslegen. Besonders empfehlenswert sind hier Anti-Schimmel-Produkte. Sind die Duschtasse, die Fliesen und die Badewanne rutschig, können Sie diese mit einer Antirutsch-Beschichtung ausstatten lassen. Bei guten Anbietern ist die Antirutsch-Beschichtung nahezu unsichtbar und lässt sich auch wieder gut abnehmen.
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Die Antirutsch-Beschichtung ist eine ideale Sturzprophylaxe für Jung und Alt. - Aufblasbare Bettbadewanne: Ihr Angehöriger ist bettlägerig? Damit er sich frisch und sauber fühlt, können Sie eineBettbadewanne nutzen – darin gelingt eine Ganzkörperwäsche. Zunächst schieben Sie die Bettbadewanne unter den Körper Ihres Angehörigen, ähnlich wie beim Wechseln der Bettlaken. Danach blasen Sie die Seitenränder mit der zugehörigen Pumpe auf. Die Badewanne verfügt über einen integrierten Ablauf und eine Handbrause.
- Aufblasbares Duschwaschbecken: Ein aufblasbares Kopfwaschbecken ist für Sie als Angehörigen und auch für Ihr Familienmitglied eine große Erleichterung im Pflegealltag. Dabei kommt das temperierte Wasser aus einem Wasserbehälter, den Sie zum Beispiel an einen Infusionsständer aufhängen. Am Ende des Wasserschlauchs ist eine Handbrause befestigt. So können Sie Ihrem Familienmitglied, das im Bett liegt, die Haare waschen. Besonders praktisch: Der Wasserablaufschlauch führt das Schmutzwasser ab. Viele Menschen entscheiden sich für ein aufblasbares Duschwaschbecken, weil es besonders platzsparend ist – nach der Haarwäsche, sollte es noch trocknen, dann können Sie es zusammenfalten und verstauen.
Wann ist ein Bad barrierefrei?
Nicht jedes Bad darf sich barrierefrei nennen – es muss spezielle Anforderungen erfüllen, um auch im rechtlichen Sinne als solches zu gelten. Allgemein kann ein Bad dann barrierefrei sein, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
- Ausreichend Bewegungsfreiheit, beispielsweise um das WC herum oder in der Dusche.
- Gute Beleuchtung, damit Pflegebedürftige auch in Bad sicher unterwegs sind.
- Rutschhemmende Bodenbeläge, um die Sturzgefahr zu minimieren.
- Sanitärelemente wie das Waschbecken oder der Wasserhahn sind gut erreichbar.
- Stabile Wände zur Anbringung von Haltegriffen.
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Regelung – Welche DIN Normen gelten für barrierefreie Sanitärräume?
Sie beschäftigen sich damit, was ein barrierefreies Bad erfüllen muss? Dann stoßen Sie bei Ihren Recherchen mit Sicherheit auf die DIN 18040-2. Das Regelwerk bringt Ihnen zwei unterschiedliche Standards näher. Zum einen den „Barrierefrei nutzbar“ (Mindeststandard) und den Standard „Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ („R“).
Lesen Sie auch: So machen Rollstuhlrampen Ihr Umfeld sturzsicher und barrierefrei
Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten DIN Normen im barrierefreien Bad.
Sanitärobjekte | Mindeststandard barrierefreies Bad |
Ausstattungselemente | Das Bad sollte viel Kontrast haben – der helle Waschtisch kann sich beispielsweise auf dunklen Fliesen deutlich abheben. |
Badewanne | Es sollte möglich sein, nachträglich eine Badewanne im Badezimmer aufzustellen. |
Bewegungsflächen | Es gilt ein Platzbedarf von 120 x 120 cm vor Sanitärobjekten, die Bewegungsfläche darf sich durch hineinragende Ausstattungselemente nicht verkleinern, zum Beispiel durch Heizkörper. |
Bodenbeläge | Der Bodenbelag sollte fest verlegt und rutschhemmend sein – außerdem sollte er sich für die „Begehung“ mit Gehhilfen eignen. |
Dusche | Am besten bodengleich, dort, wo nicht möglich: maximal 2 cm Höhenunterschied. Rutschhemmender Bodenbelag, mindestens der Bewertungsgruppe B, der Hebel von Einhebel-Dusch-Armaturen sollte nach unten ausgerichtet sein. |
Toilette | Einhaltung eines seitlichen Mindestabstandes von 20 cm zu übrigen Sanitärelementen oder der Wand. |
Fenster | Die Fenster sind für jedermann leicht zu öffnen und zu schließen. |
Türen | Die Türen sind leicht zu öffnen und zu schließen sowie sicher zu „durchlaufen“. Große Glaselemente müssen Markierungen haben, damit sie auffallen. Möglichst keine Schwellen und unteren Türanschläge. Türen müssen sich nach außen öffnen und von da auch zu entriegeln sein. Lichte Breite 80 cm und lichte Höhe 205 cm oder mehr. |
Wände | Stabile Ausführung, sodass die Wände mit Haltegriffen im Bereich der Toilette, der Dusche oder Badewanne ausgestattet werden können. Spiegelungen und Schattenbildungen sind nicht vorhanden oder werden durch matte Fliesen oder Wandfarben behoben. |
Waschplatz | Waschplatz ist im Sitzen und Stehen nutzbar, der Spiegel hängt auf einer Höhe von mindestens 100 cm direkt über dem Waschbecken, bestenfalls Einhebelarmaturen. |
Wie sieht ein barrierefreies Bad aus?
Ein barrierefreies Bad erkennen Sie vor allem an dem großzügigen Platzverhältnis, der logischen Ausstattung und einem durchdachten Kontrast-Konzept. Wie viele Vorgaben Sie im Badezimmer Ihres Angehörigen umsetzen, bleibt prinzipiell Ihnen überlassen. Allerdings handelt es sich um ein barrierefreies Bad nur dann, wenn Sie alle notwendigen Vorgaben berücksichtigen.
Folgende Anpassungen bieten sich für mobilitätseingeschränkte Menschen in jedem Fall an:
- Sicherstellung von genügend Bewegungsfreiraum, zum Beispiel durch das Herausnehmen überflüssiger Standregale.
- Markierung von Glastüren, umso eine Sichtbarkeit zu erzielen.
- Gutes Farbkonzept, damit sich die Sanitärobjekte deutlich abheben – das ist besonders empfehlenswert, wenn Ihr Angehöriger sehbeeinträchtigt ist.
- Auslegung rutschhemmender Matten.
Barrierefreies Bad Grundriss – Beispiele
Sie interessieren sich dafür, wie der Grundriss eines barrierefreien Badezimmers aussehen kann? Dann werfen Sie doch einen Blick in meine Beispiele. Keine Sorge: Bei der Planung und Durchführung des Umbaus helfen Ihnen Experten.
Barrierefreies Bad Bilder – Beispiele
Meine Beispielbilder vermitteln Ihnen besonders gut, wie ein barrierefreies Badezimmer in der Wohnung Ihres Angehörigen aussehen kann. Diese sind besonders praktisch bei der Planung und Durchführung des Umbaus – lassen Sie doch einmal einen Experten auf die Bilder schauen und überprüfen, ob das auch in der Häuslichkeit Ihres Familienmitglieds möglich ist.
Bezugsquelle: Nachträglicher Einbau Badewannentüre in die bestehende Badewanne.
Bezugsquelle: Umbau Wanne zur Dusche
Bezugsquelle: Badekissen für ein sicheres Baden
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Kosten eines barrierefreien Bades: Umbaumaßnahmen und Ausgaben
Ein barrierefreies Bad entsteht nicht mit wenigen Handgriffen. Daher ist es nur verständlich, wenn Sie sich vorab mit den Kosten beschäftigen möchten – ich helfe Ihnen dabei.
Was kostet der Umbau für ein barrierefreies Bad?
Wie viel ein barrierefreies Bad für Ihren Angehörigen kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab – wie sind die Gegebenheiten vor Ort? Was ist geplant? Welche Ausstattungsqualität soll es sein?
Mit meiner Tabelle erhalten Sie einen groben Überblick über die Kosten für den Badumbau.
Umbaumaßnahme | Kosten | Möglichkeit zur Kostenübernahme |
Einbau einer barrierefreien Dusche | 3.000 bis 8.000 € | Ja |
Anbringung von Haltegriffen | 200 bis 800 € | Ja |
Montage eines höhenverstellbaren Waschbeckens | 300 bis 3.000 € | Ja |
Ausstattung mit rutschfesten Böden | 500 bis 2.000 € | Ja |
Anbringung einer Toilettensitzerhöhung | 30 bis 200 € | Ja |
Nutzung diverser anderer Hilfsmittel wie Badewannenlifter | 30 bis 2500 € | Ja |
Fördermöglichkeiten für einen barrierefreien Badumbau: Zuschüsse und Ansprechpartner im Überblick
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie eine barrierefreie Aufrüstung im Bad, gibt es von zahlreichen Stellen. Wichtige Ansprechpartner sind hier die Pflegekasse, die Krankenkasse und gegebenenfalls die Rentenversicherung. Außerdem attraktiv: Förderprogramme vom Staat, durch die KfW-Bank, günstige Kreditzinsen und die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit als Außergewöhnliche Belastung.
- Wird ein Badumbau gefördert?
- Badumbau Zuschuss von der Pflegekasse
- Badumbau Zuschuss von der Krankenkasse
- KfW-Zuschuss barrierefreies Bad
- Weitere Zuschüsse für den Badumbau – Länder, Gemeinden, Ämter
Wird ein Badumbau gefördert?
Mit Ihren Plänen für einen Badumbau und den Kosten, die dadurch entstehen, sind Sie nicht alleine. Es gibt zahlreiche Ansprechpartner, die Ihrem Angehörigen mit Zuschüssen zur Seite stehen.
Dazu zählen:
- Pflegekasse
- Krankenkasse
- KfW
- Länder, Gemeinden, Ämter
Badumbau Zuschuss von der Pflegekasse
Wenn Ihr Angehöriger einen Pflegegrad (Pflegestufe) besitzt, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau – die entscheidenden Stichwörter sind hier: wohnumfeldverbesserte Maßnahmen.
Was zahlt die Pflegekasse bei Badumbau?
Für den Badumbau können Sie bei einem vorliegenden Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro pro Maßnahme einplanen. Die restlichen Kosten müssen Sie oder Ihr Angehöriger selbst aufbringen. Achtung: Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen und zwar bis maximal 16.000 Euro pro Maßnahme.
Zusammengefasst bedeutet das:
- Alleinlebende pflegebedürftige Person: bis zu 4000 Euro Zuschuss pro Maßnahme
- Mehrere anspruchsberechtigte in einem Haushalt: bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme
Achtung: Hilfsmittel sind keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen!
Bei Ihrem Kostenvoranschlag ist vielleicht auch ein Duschsitz, ein Haltegriff in der Dusche oder für die Badewanne oder eine Toilettenerhöhung inbegriffen. Diese Posten sollten Sie jedoch separat halten, da es sich hierbei um Hilfsmittel handelt und diese von der Krankenkasse separat erstattet werden.
Wann zahlt die Pflegekasse einen Badumbau?
Die Pflegekasse setzt sich für die Belange Ihres Angehörigen beim Thema Badumbau nur dann ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – das soll sicherstellen, dass nur Menschen eine Unterstützung erhalten, die sie wirklich benötigen.
Diese Voraussetzungen muss Ihr Angehöriger für einen Zuschuss der Pflegekasse mitbringen:
- Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor
- Ihr Angehöriger besitzt bereits einen anerkannten Pflegegrad
Wie beantrage ich Badumbau bei der Pflegekasse?
Wenn Ihr Angehöriger von dem Zuschuss der Pflegekasse profitieren möchte, muss er zunächst einen Antrag stellen.
Vorgehensweise zum Beantragen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:
- Schicken Sie den Kostenvoranschlag (evtl. zur besseren Veranschaulichung auch Bilder vom vorhandenen Bad) an die Pflegekasse. Diese entscheidet, ob Ihr Angehöriger einen Zuschuss erhält.
- Sobald der Badumbau beendet ist, können Sie die Handwerkerrechnungen einreichen und Ihr Familienmitglied erhält den Zuschuss.
- Da es sich um einen Zuschuss handelt, brauchen Sie die Genehmigung der Pflegekasse nicht zwingend vor Beginn des Umbaus. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich Ihnen jedoch, vor Beginn der Umbauarbeiten den Zuschuss zu beantragen. Sollte nämlich die Pflegeversicherung den Zuschuss ablehnen, können Sie jetzt noch umdisponieren, indem Sie sich vielleicht günstigere Fliesen oder eine andere Dusche aussuchen.
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Badumbau Zuschuss von der Krankenkasse
Neben der Pflegekasse beteiligt sich auch die Krankenkasse, wenn es um ein barrierefreies Bad geht – hier stehen jedoch nicht die Umbaumaßnahmen, sondern die verwendeten Hilfsmittel im Mittelpunkt.
Was zahlt die Krankenkasse bei Badumbau?
Ihr Angehöriger hat die Möglichkeit, die Kosten für Dusch- oder Badewannensitze, Badehilfen, Badewannenlifter, Badewannengriffe und Badewanneneinstiegshilfen, Aufrichtehilfen, Toilettensitze und vieles mehr als Hilfsmittel erstattet zu bekommen. Diese Hilfsmittel erhalten Sie im Sanitätshaus vor Ort oder einfach und bequem über das Internet. Lassen Sie sich am besten beraten, was für Ihr Familienmitglied sinnvoll ist.
Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden, finden Sie in meiner Tabelle.
Hilfsmittel | Ungefähre Kosten | Verwendungszweck |
Badewannenlifter | 500 € | Unterstützung beim Ein- und Ausstieg aus der Badewanne |
Duschhocker | 80 € | Ermöglicht das Sitzen während der Körperpflege |
Badewannen-Einstiegshilfe | 300 € | Ermöglicht das bequeme Ein- und Aussteigen aus der Badewanne |
WC-Dusch-Waschsystem | 350 € | Unterstützt die Intimhygiene für Personen mit eingeschränkter Mobilität |
Klappsitz für die Dusche | 120 € | Ermöglicht das Sitzen während des Duschens für mehr Komfort und Sicherheit |
Wann zahlt die Krankenkasse einen Badumbau?
Die Krankenkasse springt bei der Finanzierung der Hilfsmittel nur dann ins Boot, wenn Ihr Familienmitglied die nötigen Voraussetzungen erfüllt.
Voraussetzungen zur Kostenübernahme:
- die Hilfsmittel dienen dazu, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende auszugleichen.[1]
- Ihr Angehöriger ist auf das Hilfsmittel im Alltag angewiesen.
- Der behandelnde Arzt hat eine medizinische Verordnung für das Hilfsmittel ausgestellt.
Wie beantrage ich Badumbau bei der Krankenkasse?
Damit Ihr Angehöriger künftig das Badezimmer wieder in vollen Zügen genießen kann, muss er sich zunächst mit einigen Schnittstellen austauschen. Dazu gehören das Sanitätshaus, der Arzt und die Krankenkasse.
Vorgehensweise zum Beantragen von Hilfsmitteln:
- Ihr Angehöriger bittet bei einem Sanitätshaus oder einem anderen Lieferanten um einen Kostenvoranschlag oder zumindest um eine Auflistung mit genauer Bezeichnung der einzelnen Hilfsmittel.
- Mit dieser Auflistung erbittet Ihr Familienmitglied beim behandelnden Arzt eine Verordnung für die einzelnen Hilfsmitteln.
- Diese Verordnung muss dann von der Krankenkasse genehmigt werden.
- Nach Genehmigung können Sie das Hilfsmittel für Ihren Angehörigen bei dem Sanitätshaus bestellen.
Da es von Hilfsmittel zu Hilfsmittel unterschiedlich sein kann, ob es vor dem Beginn der Badumbauarbeiten beantragt werden muss oder nicht, empfehle ich Ihnen auch hier, alles vor Baubeginn und Auftragsvergabe zu besorgen.
KfW-Zuschuss barrierefreies Bad
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, kann Ihrem Familienmitglied ebenfalls helfen, Barrieren im Badezimmer abzubauen. Mit Zuschüssen und Finanzierungen ermöglicht sie Jung und Alt schon seit vielen Jahrzehnten den Traum von einer geeigneten Häuslichkeit.
Wie hoch ist die KfW Förderung für Badsanierung?
Die KfW hat viele Förderprogramme – beim Thema barrierefreies Bad ist der Zuschuss Nr. 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ bestimmt interessant für Sie.
Hier gibt es folgende Fördersummen:
- Für Einzelmaßnahmen: bis zu 2500 €
- Für den Standard Altersgerechtes Haus: bis zu 6250 €
Wann fördert die KfW einen Badumbau?
Die KfW vergibt den Zuschuss Nr. 455-B unabhängig vom Alter und für alle Menschen, die Barrieren in der Wohnumgebung abbauen möchten. Die Voraussetzungen sind übersichtlich: Ihr Familienmitglied muss sich für die richtigen Umbaumaßnahmen entscheiden und darf vor der Genehmigung nicht mit den Badumbauten beginnen.[2]
Maßnahme im Badezimmer | Höhe des Zuschusses |
Veränderung der Raumaufteilung, Einbau einer bodengleiche Dusche, Montage von Dusch(klapp)sitzen, Modernisierung von Sanitärobjekten wie Waschbecken oder Bidet, Umgestaltung mit einem mobilen Liftsystem | bis zu 2500 € je Einzelmaßnahme |
Wie praktisch: Auf der Webseite der KfW können Sie einen kostenlosen Vorab-Check machen, um herauszufinden, ob Ihr Angehöriger die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt.
Wie beantrage ich Badumbau bei der KfW?
Die Beantragung und der Erhalt des Zuschusses laufen bei der KfW in festgelegten Schritten ab – ich zeige Ihnen, wie Sie den Zuschuss erhalten.
- Planen Sie den Badumbau – zum Beispiel mithilfe einer Wohnberatungsstelle.
- Beantragen Sie den Zuschuss – das klappt im KfW-Zuschussportal.
- Weisen Sie Ihre Identität nach (oder Ihr Angehöriger) – das gelingt mit dem SCHUFA-IdentitätsCheck.
- Laden Sie die Rechnungen hoch – um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie die Gesamtkosten im KfW Zuschussportal erfassen und dort die Rechnungen zur Verfügung stellen.
KfW-Zuschuss 455 Antragsformular
Weitere Zuschüsse für den Badumbau – Länder, Gemeinden, Ämter
Wenn Sie für Ihren Angehörigen ein barrierefreies Badezimmer planen, ist es sinnvoll, einen Blick über den Tellerrand zu wagen – prüfen Sie, ob womöglich noch andere Geldgeber infrage kommen. Meine Tabelle zeigt Ihnen weitere Ansprechpartner auf.
Zuschüsse und Darlehen | Förderungen |
– Das Sozialamt, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder das Integrationsamt können Zuschüsse und Darlehen gewähren. – Die aktuellen Bestimmungen und Voraussetzungen können Sie bei den einzelnen Ämtern erfahren. – Auch einige Gemeindeverwaltungen geben Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau. Fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung nach. | – Bedürftige Menschen haben die Möglichkeit, Stiftungsgelder in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel bei der Nathalie-Todenhöfer-Stiftung (Lebensfreude für Multiple Sklerose-Patienten) – Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche, eigene Förderprogramme. Diese können Sie aus der Förderdatenbank entnehmen. |
Unterstützung beim barrierefreien Badumbau – Planung und Durchführung des Umbaus
Sie fühlen sich mit dem Gedanken an die Planung und Durchführung des Umbaus überfordert? Nur keine Sorge, es gibt viele Menschen, die Ihnen auf dem Weg zu einem barrierefreien Badezimmer für Ihren Angehörigen zur Seite stehen.
- Was ist bei der Planung eines barrierefreien bzw. behindertengerechten Bades zu beachten?
- Wer hilft bei der Planung eines barrierefreien bzw. behindertengerechten Badezimmers?
- Kann man ein Bad selber barrierefrei umbauen?
- Wer baut ein Bad barrierefrei um?
Was ist bei der Planung eines barrierefreien bzw. behindertengerechten Bades zu beachten?
Gerade ältere Menschen tun sich mit einem Badumbau schwer. Es müssen Angebote eingeholt und die Arbeiten koordiniert werden. Und oftmals dauert ein Badumbau sehr lange. Mittlerweile gibt es Badumbau-Firmen, die für Sie die Zuschüsse beantragen und hinterher auch mit der Pflegekasse abrechnen. Gut so, denn so hat Ihr Angehöriger direkt Experten an seiner Seite.
Wissen Sie, was das Wichtigste bei der Planung eines barrierefreien Bads ist? Struktur! Wenn Sie die Maßnahme strukturiert angehen, verhindern Sie, dass Sie sich verzetteln und Zuschüsse ziehen lassen.
Mit meiner Checkliste bringen Sie Struktur in Ihre Planung:
- Finden Sie heraus, was gefragt ist: Sie engagieren sich in der häuslichen Pflege und führen vielleicht sogar ein Pflegetagebuch? Wunderbar, denn dann haben Sie bestimmt ein gutes Gefühl dafür, wovon Ihr Angehöriger im Badezimmer profitiert. Suchen Sie auch das Gespräch mit Ihrem Familienmitglied, um zusätzliche Ideen zu erhalten – Achtung: ein barrierefreies Bad muss bestimmte Normen erfüllen!
- Beschäftigen Sie sich mit den Optionen: Ein umfassender Badumbau oder die Beschränkung auf Hilfsmittel von der Krankenkasse? Es gibt viele Möglichkeiten, Barrieren im Badezimmer abzubauen. Am besten verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick. Dabei können auch Wohnberatungsstellen helfen.
- Treten Sie an Fachfirmen heran: Ein Umbau in ein barrierefreies Bad gleicht einem Großprojekt – schließlich verändert sich dadurch einer der Mittelpunkte in der Wohnumgebung. Dabei möchten Sie natürlich den richtigen Partner an Ihrer Seite haben. Wie wäre es, wenn Sie sich bei einigen Firmen nach den Möglichkeiten erkundigen? So erhalten Sie auch gleich ein Gefühl, ob die Chemie stimmt.
- Begleiten Sie den Fortschritt: Seriöse Fachfirmen wissen genau, was zu tun ist. Trotzdem kann es nicht schaden, den Mitarbeitern hier und da über die Schulter zu schauen. Prüfen Sie, ob die Umgestaltung alles berücksichtigt, was Sie angegeben haben.
Wer hilft bei der Planung eines barrierefreien bzw. behindertengerechten Badezimmers?
Ein guter Architekt oder Wohnberatungsstellen können Wunder wirken, haben sie doch tagtäglich mit der Materie zu tun. Pflegestützpunkte beraten sogar kostenlos über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Gute Anregungen und Planungsvorschläge finden sich auch im Internet und sind zur ersten Ideenfindung bestens geeignet. Auch ohne Pflegebedürftigkeit sind behindertengerechte Wohnungen nicht nur sinnvoll, sondern auch sehr komfortabel. Bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung müssen allerdings vorher mit dem Vermieter abgeklärt werden. Siehe unseren Beitrag Mietwohnung barrierefrei umbauen – Welche Rechte haben Mieter.
Mit zur Planung gehören auch die finanziellen Aspekte. Ein Badumbau kann teuer werden, deshalb sollten Sie sich vorab informieren, welche Zuschüsse für den Badumbau es gibt und wo Sie diese Zuschüsse für einen behindertengerechten Wohnungsumbau beantragen können.
Mögliche Ansprechpartner | Unterstützungsumfang |
Architekten | Umbauplanung, Überblick über die Kosten |
Handwerksbetriebe | Umbauplanung, Kostenvoranschlag |
Pflegestützpunkte | Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen |
Wohnberatungsstellen | Tipps für die Planung und Finanzierung |
Banken | Finanzierungsplanung |
Kann man ein Bad selber barrierefrei umbauen?
Um Kosten zu sparen, kommen einige Familien auf die Idee, das Bad selbst barrierefrei umzubauen – doch geht das überhaupt und ist das ratsam? Hier lautet die Antwort, wie so oft: Es kommt darauf an. Generell gilt: Legen Sie in einer Mietwohnung nie ohne Zustimmung des Vermieters einfach mit einschlägigen Umbaumaßnahmen los.
Folgendes sollten Sie mitbringen, bevor Sie mit dem Badumbau beginnen:
- nötige Expertise – eine Toilettensitzerhöhung ist einfach angebracht, das Legen neuer Fliesen ist weitaus komplizierter.
- die Erlaubnis vom Vermieter – der Vermieter muss bei einschlägigen Veränderungen des Badezimmers zustimmen.
- die Zusicherung, dass die Sanitärobjekte ihre Garantie behalten – bei einem unprofessionellen Einbau kann diese womöglich verfallen.
Badumbau mit Eigenleistung – Vor- und Nachteile
Sie hadern damit, eine Fachfirma zu beauftragen und tendieren dazu, den Badumbau mit Eigenleistung durchzuführen – bevor Sie eine Entscheidung treffen, werfen Sie einen Blick in meine Pro-/Contra-Liste.
Vorteile Badumbau mit Eigenleistung | Nachteile Badumbau mit Eigenleistung |
Kostenersparniszeitliche FlexibilitätAneignung von Fähigkeitenals Familienprojekt auslegbar | womöglich Entfall der Garantieleistungen bei Sanitärobjekten wie Waschbeckenhoher Zeitaufwandgewisse Expertise nötig |
Beim Badumbau können Sie einige Zuschüsse, beispielsweise vonseiten der Pflegekasse, einplanen. Prüfen Sie also genau, ob Sie die eventuellen Nachteile in Verbindung mit der Eigenleistung in Kauf nehmen möchten. Schließlich gehen Sie bei einem Badumbau mit Eigenleistung immer ein gewisses Risiko ein.
Wer baut ein Bad barrierefrei um?
Wenn Sie möchten, begleiten Sie gleich mehrere Dienstleister auf dem Weg zu einem barrierefreien Badezimmer, zum Beispiel folgende:
- Bauunternehmen: Wenn alles ein wenig umfangreicher geplant ist, lohnt es sich, auf spezialisierte Bauunternehmen zu setzen. Sie können eine bodengleiche Dusche ermöglichen, die Türbreite anpassen und das Badezimmer auf Rollstuhlfahrer ausrichten.
- Sanitärinstallateure: Diese sind immer dann gefragt, wenn spezielle Sanitäranlagen installiert werden müssen. Dazu zählen beispielsweise höhenverstellbare Waschbecken.
- Elektriker: Vielleicht planen Sie für Ihren Angehörigen einen elektrischen Türöffner oder einen Badewannenlifter – ein Elektriker kann die elektrische Installation übernehmen.
Mein Tipp: Erkundigen Sie sich, ob das Unternehmen eine spezielle Zertifizierung hat, die nachweist, dass es sich beispielsweise mit der Norm DIN 18040 auseinandergesetzt hat.
Lese-Tipp:
Weitere Beiträge zum Thema barrierefreies Wohnen
Häufige Fragen zum Thema Badumbau:
Wer bekommt Zuschuss zum Badumbau?
Es gibt für den Badumbau verschiedene Fördermöglichkeiten, beispielsweise vonseiten der KfW oder der Pflegekasse. Die Zuschüsse sind an verschiedene Voraussetzungen gekoppelt. So erhalten Personen nur dann den Zuschuss von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Bekommt man einen Zuschuss für den Badumbau bei Pflegestufe 1?
Den Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, den Antragsteller beispielsweise für den Badumbau nutzen können, gewährt die Pflegekasse bereits ab Pflegegrad (Pflegestufe) 1. Außerdem gibt es unabhängig vom Pflegegrad Fördermöglichkeiten, die beispielsweise die KfW oder Stiftungen bereitstellen.
Bekommt man einen Zuschuss für den Badumbau bei Pflegestufe 2?
Stiftungen, die Krankenkasse, die Pflegekasse und sogar das Sozialamt – diese und weitere Ansprechpartner gibt es, um Zuschüsse für den Badumbau zu erhalten. Liegt ein Pflegegrad vor, wie Pflegegrad (Pflegestufe) 2, ist vor allem die Pflegekasse ein interessanter Geldgeber.
Bekommt man einen Zuschuss für den Badumbau bei Pflegestufe 3?
Bei der Pflegekasse erhalten Versicherte einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, und damit unter anderem für den Badumbau. Eine Voraussetzung ist ein bestehender Pflegegrad, zum Beispiel Pflegegrad (Pflegestufe) 3. Für andere Zuschüsse, beispielsweise von der KfW, ist kein Pflegegrad nötig.
Bekommt man einen Zuschuss für den Badumbau bei Pflegestufe 4?
Es gibt viele Zuschüsse für den häuslichen Badumbau, die auch ohne Pflegestufe bzw. Pflegegrad gewährt werden, unter anderem von Stiftungen oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen muss jedoch ein Pflegegrad vorhanden sein – wie hoch dieser ist, spielt aber keine Rolle.
Bekommt man einen Zuschuss für den Badumbau von der Krankenkasse ohne Pflegestufe?
Die Krankenkasse unterstützt Pflegebedürftige mit Hilfsmitteln wie einem Duschhocker oder Haltegriffen fürs Bad, und somit indirekt das barrierefreie Badezimmer. Anders als bei der Pflegekasse muss für den Zuschuss kein Pflegegrad vorliegen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Badumbau?
Möchten Pflegebedürftige die Krankenkasse beteiligen, ist eine medizinische Verordnung für die Hilfsmittel erforderlich – diese stellt der Arzt aus. Auch für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen von der Pflegekasse ist ein Antrag nötig. Für andere Zuschüsse, beispielsweise bei der KfW, ist ebenfalls ein Antragsverfahren vorgesehen – das klappt über das KfW Zuschussportal.
Was mache ich, wenn die Pflegekasse den Badumbau abgelehnt hat?
Kann ich den barrierefreien Badumbau steuerlich absetzen?
Auch wenn ein behinderter Mensch bereits einen Steuerfreibetrag hat, hat er zusätzlich noch die Möglichkeit, die Kosten für den Badumbau als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Welche Voraussetzungen hierfür nötig sind, können Betroffene mit ihrem Steuerberater oder ihrem zuständigen Finanzamt direkt klären.
Wann ist der Vermieter verpflichtet, das Bad zu renovieren?
Eine gesetzlich festgelegte Frist, in der Vermieter regelmäßig das Bad renovieren müssen, gibt es nicht. Allgemein gilt bei Badezimmern eine Lebensdauer von 25 Jahren – danach kann es sinnvoll sein, den Vermieter um ein Gespräch zu bitten.
Quellen:
[1] Hilfsmittel | BMG (bundesgesundheitsministerium.de) [2] Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfWBeste Insider-Tipps!
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Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
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Jennifer Ann Steinort ist Diplom-Gesundheitsökonomin und arbeitet als Medizin- und Familienjournalistin. Sie hat Fachkenntnisse in Bereichen wie operative und konservative Medizinlehre, Psychologie und Rehabilitation. Als freie Journalistin schreibt sie regelmäßig Ratgeber zu Pflege und Gesundheit für pflege-durch-angehoerige.de und sorgt so für die fachliche Qualität der Artikel.
45 Antworten auf „Barrierefreies Bad – Badumbau für alters- und behindertengerechtes Wohnen“
Sie haben aus dem Budget “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” 2.600 € für den Umzug erstattet bekommen, das heißt Sie haben noch ein Restbudget von 1.400 €. Für das restliche Budget können Sie den Antrag für Ihren schwenkbaren Spiegel stellen. Die Kasse entscheidet dann, wie auch beim Umzug, ob der Zuschuss gewährt wird. Wer einen Badspiegel einbaut ist eine Gute Frage. Ich würde mich mit einem Fachgeschäft in Verbindung setzen, die solch einen Spiegel verkaufen, oftmals haben die Handwerker an der Hand, die sie Ihnen empfehlen können. Baumärkte beispielsweise haben auch eine Bad-Abteilung und oftmals einen Handwerker-Service. Das könnte auch eine Anlaufstelle sein.
Hallo, ich habe Pflegestufe 1 bin zu 100% Schwerbehindert mit Mz.: Ag. Bin vor kurzen in einer “Behindertengerechtere” Wohnung gezogen. Hier hat mir die KK den Umzug bezahlt. Meine neue Wohnung ist eigentlich nur, dass das Bad ein ebenerdige Dusche hat und es sind Handgriffe verbaut (5x). Waschtisch geht in Ordnung, passt mit meinen Rollstuhl. ABER, ich habe KEINEN Spiegel zum kippen. Er ist in einer normalen Höhe angebaut, bräuchte ein Spiegel den ich zu mir kippen kann oder runterziehen kann.
Wie komme ich nun an einen behindertengerechten Spiegel? Sind die Umbaumaßnahmen trotzdem “buchbar” obwohl die Kasse meinen Umzug finanziert haben (2400,-€).
Und wo, bzw. wer macht dieses? Küche hat normal Maße, komme aber klar damit. Ist lediglich nur der Bad Spiegel der “Optimiert” werden müsste. Danke Ihnen für Ihre Antwort. Grüße
Ja, der Zuschuss wird auch für Mietwohnungen genehmigt. Der Zuschuss ist unabhängig davon, ob Sie Eigentum haben oder zur Miete leben. Bei Mietwohnungen ist aber die Genehmigung des Vermieters wichtig, nur wenn der Vermieter zustimmt kann umgebaut werden.
Hallo, ich hätte eine Frage zum Badezimmerumbau. Habe Pflege Stufe. Wohne aber zu Miete, würde mir es genehmigt, die 4000 Euro?
Normalerweise ja, müssen Sie aber von der Kasse ebenfalls vorher genehmigen lassen. Wenn Eigenleistungen erbracht werden, bzw. wie in Ihrem Fall das Bad durch einen Bekannten (ich gehe davon aus, dass er das Privat macht) umgebaut werden, werden lediglich die notwendigen Materialkosten erstattet. Arbeitszeit wird bei privat Umbauten leider nicht bezahlt.
Bekomme ich den Zuschuss auch wenn ein Bekannter das Bad um baut. Ich will die Badwanne raus haben und eine Dusche einbauen. Meine Frau hat Pflegestufe 1.
Wenn ich Ihren Fall richtig verstehe kostet der Umbau 3.000 € die Pflegekasse übernimmt allerdings “nur” ca. 2.100 €. Das kann mehrere Gründe haben:
1. Sie haben bereits für eine andere Maßnahme einen Zuschuss erhalten, der Restbetrag beläuft sich eben auf diese knapp 2.100 € die Ihnen bewilligt wurden.
2. Auf der Rechnung sind Positionen aufgeführt, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem notwendigen Umbau stehen. Beispielsweise Austausch defekter fliesen im Eingangsbereich.
3. Es sind Positionen auf der Rechnung die nicht dem “Standard” entsprechen, beispielsweise sie haben höherwertiger Armaturen bekommen oder statt einem Duschvorhang eine Glaswand etc.
Ich habe Pflegestufe 2 und bin zu 70% schwerbehindert. Am 1.9.23 ziehe ich ins betreute Wohnen. Da ich auf Grund meines gesundheitlichen Zustandes eine Dusche brauche habe ich einen Kostenvoranschlag von der beauftragten Firma an meine Pflegekasse eingereicht. Sie beträgt knapp 3000Euro. Jetzt bekam ich von der ausführenden Firma eine Rechnung zugeschickt das ich 892 Euro zuzahlen soll.
In manchen Fällen lassen die Gegebenheiten vor Ort es nicht zu, dass die Dusche ebenerdig eingebaut werden kann. Das kann beispielsweise an dem Boden liegen, die Rohre lassen sich nicht tief genug im Boden versenken. Aber auch das Budget kann eine Rolle spielen, selbst wenn der Boden es zulässt ist es meistens doch teurer. Wenn Arbeiten nicht richtig ausgeführt wurden und Sie damit nicht zufrieden sind, sollten Sie das unbedingt bei der Umbaufirma reklamieren.
wenn eine Abtrittserklärung ohne Wissen vorliegt und die Firma keine ebenerdige ..und behindertengerechte Dusche eingebaut hat und wir nichtzufieden sind, muss die Pflegekasse trotzdem die 4000 Euro an die Firma bezahlen.So wurde es uns gesagt.
Hallo,
der Zuschuss steht jedem mit Pflegegrad zu. In Ihrem Fall, sofern das möglich ist würde ich abwarten, ob ein Pflegegrad herauskommt und ob der Umbau hinterher auch bewilligt wird. Nicht jeder Umbau wird bezuschusst. Der Umbau muss auch zur individuellen Pflegesituation passen. Sofern alles passt und die Kasse den Zuschuss bewilligt, kann auch der Umbau für das Bad bezuschusst werden.
Der Mieter meiner Eigentumswohnung benötigt einen Badumbau von Wanne auf Dusche und hat bereits einen Pflegegrad beantragt, aber noch nicht durch. Ich wäre bereit den Umbau zu bezahlen. Sehe das als gute zukünftige Investition und Modernisierung. Bekomme ich dann die 4.000 € von der Pflegekasse?
Hallo,
der Zuschuss kann je Maßnahme genutzt werden. Hierzu muss aber gesagt werden, dass die Definition je Maßnahme etwas irreführend ist. Maßnahme bedeutet in dem Fall quasi je “Pflegesituation”. Wenn Sie den Zuschuss nutzen für beispielsweise den Badumbau und Ihre persönliche Pflegesituation verschlechtert sich, kann unter Umstände erneut ein Antrag für z.B. einen Treppenlift bewilligt werden. Der Zuschuss kann aber auch “gesplittet” werden, das heißt, wenn Sie den Handlauf für 800 € bezuschusst bekommen, können Sie die restlichen bis zu 3.200 € für eine andere Maßnahme, die Ihre Pflegesituation erleichtert verwenden.
Ist der Zuschuss von 4000 Euro das maximal Mögliche oder können darüber hinaus weite Maßnahmen, z.B. ein Handlauf am Treppenaufgang (800,– Euro) oder ein Treppenlift bezuschusst werden bei Pflegegrad 2-5?
Hallo,
ich habe Pflegegrad 3 und die Pflegekasse hat mir die Wohnraumumbaumaßnahme, Badewanne zur Dusche, nach einem Kostenvoranschlag genehmigt. Der Kostenvoranschlag liegt weit über den 4.000,00 €.
Einige Freunde haben sich angeboten, mir die Arbeiten zu machen zu einem viel günstigerem Handwerkerpreis. Frage: zahlt die Pflegekasse auch deren Lohn auch wenn sie keine Rechnung ausstellen können? Freundschaftsdienst?? Reichen Kassenbon-Rechnungen für das Material oder muss die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt werden??
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und den Zuschuss von 4.000 Euro möchten, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden.
Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, wäre es gut, wenn Sie einen beantragen und erst danach die behindertengerechte Badsanierung beauftragen.
Sie können sich auch bei der KfW-Bank erkundigen, welche Zuschüsse Sie erhalten. Außerdem gibt es ländereigene Förderprogramme.
Möglichkeiten für Umbau Wanne zur Dusche.
Hallo, ich habe Muskeldystrophie Becker Lieber und eine Behinderung von GDB 90 mit Merkzeichen AG. Ich muss jetzt mein Bad sanieren lassen. An wem muss ich mich da wenden? MfG Funk
Bitte klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, ob diese zumindest die Materialkosten übernimmt. Lassen Sie sich die Antwort der Pflegekasse schriftlich geben.
Be der KfW-Bank z.B. gibt es auch Programme für behindertengerechten Neubau. Egal wo Sie Zuschüsse beantragen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im Voraus zu erkundigen, was Sie in Ihrem persönlichen Falle an Zuschüsse bekommen. Denn über Zustimmung oder Ablehnung entscheiden die Kostenträger.
Gibt es den Zuschuss auch wenn ich neu baue und gleich ein behindertengerechtes Bad einplane?
Bezahlt die Krankenkasse auch, wenn Bekannte das Bad machen und keine Firma.
Mit freundlichen Grüßen R. Florack
Ob ein Zuschuss genehmigt wird, ist immer von der Pflegekasse abhängig. Normalerweise ist es so, dass die 4.000 € PRO Maßnahme bezahlt werden.
Ich empfehle Ihnen, den Antrag auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu stellen. Sie sollten der Kasse jedoch gut begründen, WARUM Sie zu Ihrer Tochter ziehen und WARUM dort ein Umbau des Bads erfolgen muss.
Sollte die Pflegekasse den Antrag ablehnen, können Sie einen Widerspruch einlegen.
Schönen guten Tag, bekomme ich auch zweimal das Bad bezahlt? Kann in meinem Haus alleine nicht mehr wohnen. Muss zu meiner Tochter ziehen und ein neues Bad machen. Ist es möglich, dass ich nochmal die 4000 Euro bekomme.
Wir suchen schon eine ganze Weile nach einer passenden Firma.
Nun wurden wir schon zweimal gefragt ob es sich bei den 4000 € Zuschuss zum Badumbau um den Brutto oder Nettobetrag handelt?
Danke
Hallo, habe da mal eine Frage, habe seit ersten Mai pflegegrad zwei, Bad muss umgebaut werden, Wanne raus und eine dusche rein, so wie es aussieht, komme ich nicht mit den 4000 Euro hin. Hätte da nette Leute in der Familie die mir dabei helfen würden, einige arbeiten zu übernehmen. Da sie aber keine Rechnungen schreiben können, sagt die Pflegeversicherung, könnten sie diese Kosten nicht übernehmen, nur dass was ich belegen könnte, würden sie zahlen. Ist das richtig so ?
Hallo Herr Beier,
unsere Oma kam nach der Reha nach Hause und sollte in Ihrer eigenen Wohnung gepflegt werden.Sie hat Pflegestufe und der Badumbau wurde bewilligt. Die Handwerker haben bereits angefangen, die Objekte wurden jedoch noch nicht geliefert. Jetzt hat sich der Zustand unserer Oma ganz plötzlich verschlechtert und wir rechnen mit dem Schlimmsten. Falls sie verstirbt , bleiben wir dann auf den kompletten Kosten sitzen, da ja der Umbau bereits begonnen wurde aber noch nicht beendet ist ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Thomas
Die meisten Fördermöglichkeiten habe ich bereits in meinem Beitrag aufgeführt.
Folgende Ansprechpartner können Ihnen auch weiterhelfen.
1. Ihre Pflegekasse muss Sie beraten.
2. Sie haben die Möglichkeit, sich noch an eine Wohnberatung zu wenden. Oftmals sind diese kostenpflichtig.
3. Auch Pflegestützpunkte können zu barrierefreiem Umbau beraten. Diese sind kostenlos.
4. Außerdem können Sie sich bei einer Pflegeberatung ebenfalls informieren. Ich arbeite mit einer Pflegeberatung zusammen, die kostenlos beraten darf.
Hallo ich habe Fragen zum Anbau eines Behindertenbades. Meine Partnerin hat eine chronische Entzündung des Zentralnervensystems,eine genaue Diagnose steht noch aus, die ihre Beweglichkeit immer weiter einschränkt. So ist sie mehr und mehr auf meine Hilfe angewiesen. Ferner wird sie auf einen Rollstuhl angewiesen sein. Ich habe ein Haus welches aus den 1900 ist und ein Badumbau im Haus sehr schwierig wird. Welche Förderungen und Bedingungen sind nötig und möglich? MfG Reifferscheid
Nachdem mein Freund durch einen Autounfall pflegebedürftig wurde, musste ich auch unser Bad sanieren. Ich konnte relativ unkompliziert einen Kostenvoranschlag an die Pflegeversicherung schicken. Jedoch war es, wie sie schon beschreiben, kompliziert die Hilfsmittel zu identifizieren und separat abzurechnen.
Ich möchte das Bad meiner Großeltern sanieren. Dort werde ich dafür sorgen, dass das Bad barrierefrei wird. Sehr gut, dass man die Kosten für Badehilfen usw. erstattet bekommen kann.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und erklären Sie Ihre Situation. Vielleicht kann die Begutachtung vor der Reha erfolgen, damit Sie in der Zeit während der Reha umbauen können. Die Genehmigung hängt aber definitiv von der Krankenkasse ab.
Hallo,
meine Großmutter hat sich das Bein gebrochen. Sie wartet nun in einer Pflegeeinrichtung auf einen Platz in einer stationären Reha. In der Zeit, in der Sie in der Reha ist, möchten wir das Bad umbauen lassen. Der MDK möchte allerdings erst begutachten, wenn sie wieder zu Hause ist… Sollte sie doch noch vor der Reah begutachtet werden und einen vorübergehenden Pflegegrad erhalten, ist die Beantragung der Zuschüsse trotzdem möglich? Oder geht das mit einem “vorübergehendem” Pflegegrad nicht? Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Lehmann
Bekomme ich die 4000 € von der Pflegekasse für einen Bandneubau?
Hallo, wir haben unsere Großmutter bei uns aufgenommen. Leider hat Sie schneller Körperlich abgebaut wie gedacht. Nun muss ich in meinem Haus in der 1 Etage extra ein Badezimmer bauen damit sie auf´s Klo gehen kann und wir Sie auch mal duschen können. Das eigentliche Bad befindet sich im Erdgeschoss ist aber durch einen schmalen Flur nicht mit Rollstuhl zu erreichen.
Sie ist bei der Barmer dort haben wir den Antrag und die Angebote für den Bau hingeschickt. Nun kam die Genehmigung zurück und es wird uns bis zu 4000€ genehmigt. Was soll ich den damit anfangen? Bis zu kann auch nur 1€ sein! Bei der Barmer werd ich telefonisch nur mit der Info bis zu 4000€ abgewimmelt. Ich muss für die gesamt Summe sowieso zur Bank, aber möchte natürlich wegen der Kosten direkt die Rückzahlung der Pflegekasse in den Kredit tun, mit einem bis zu kann die Bank aber auch nicht Arbeiten.
Hat einer vielleicht mit der Barmer erfahrungen und kann mir sagen wie die so Ticken? Dadurch das wir einen Raum komplett neu in ein Bad umbauen müssen belaufen sich die Kosten momentan auf 9980€. Stimmt es das gewisse Sachen nicht oder nur Teilweise übernommen werden auch wenn man keinen Umbau von alten Bad in neues Bad macht sondern einen Neubau?
Danke für die Hilfe und die Infos.
Wenn Sie zum Beispiel die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen möchten, müssen Sie das mit der Pflegekasse absprechen. Begründen Sie Ihre Entscheidung sehr gut, warum es wichtig ist, dass diese Umbaumaßnahme durchgeführt wird. Ob die Umbaumaßnahme genehmigt wird, hängt letztendlich von der Pflegeversicherung ab. Ich würde es aber auf alle Fälle versuchen.
Sie können auch einen Pflegestützpunkt zur Hilfe nehmen, der Ihnen bei der Formulierung des Antrags hilft.
Unser Sohn ist behindert und 2,4 Jahre alt. Er kann noch nicht selbstständig laufen und muss geführt werden. Die Pflegestufe wurde genehmigt. Da wir uns noch beim Umbau unseres Hauses befinden wollen wir den Hofzugang wenn möglich barrierefrei gestalten. Das heisst der jetzige Anbau soll neu aufgebaut werden und als Eingang dienen. Ein Anbau von ca. 3×3 m soll entstehen.
Hätte wir eine Chance auf Zuschüsse ?
Die Pflegekasse muß zuerst den Umbau genehmigen.
Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand den Unterstützungsbetrag hätte zurückbezahlen müssen.
Es gibt auch Fälle, wo 1 Woche nach Umbau der Pflegebedürftige verstarb. Auch da muss niemand den Betrag zurückbezahlen.
Hallo zusammen, meine Mutter ist im Moment in einer Seniorenresidenz untergebracht mit angeschlossenem Pflegedienst. Sie hat Pflegestufe 1 mit Demenz. Wir überlegen, sie wieder nach Hause in ihr eigenes Haus zu holen und sie dann mit Hilfe einer polnische Pflegekraft dort zu pflegen. Dazu müsste aber das Bad umgebaut werden. Was ist aber, wenn wir nach kurzer Zeit feststellen, dass es nicht funktioniert und sie doch wieder in eine stationäre Pflege muss. Kann es passieren, dass die Pflegekasse den Zuschuss wieder zurückfordert, weil die Umbaumaßnahme nicht genutzt wird?
Sie müssen den Kosten vor Umbaubeginn genehmigen lassen. Klären Sie deshalb VORHER mit Ihrer Pflegekasse, welche Kosten sie übernimmt.
Hallo zusammen, ich möchte auch eine Frage stellen.
Hier steht dass nach Beendigung des Umbaus die Handwerkerrechnung eingereicht werden kann um den Zuschuss zu erhalten. Wie sieht es denn aus wenn man den Umbau eigenständig durchgeführt hat? Übernehmen die das dann auch wenn man einfach die Materialkosten durch Kassenbons nachweisen kann?
Danke euch. LG
Sie können mit Ihrer Krankenkasse jederzeit Kontakt aufnehmen und fragen, inwiefern Ihnen Zuschüsse zustehen.
Um Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten (darunter fällt ein Badumbau) brauchen Sie eine Pflegestufe.
Ich kenne Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht, aber bei Schwerbehinderung 100 %, Merkzeichen G, Dialyse usw. sollten Sie klären, ob Sie nicht eine Pflegestufe bekommen. Die Pflegestützpunkte können Ihnen hierzu Auskunft geben.
Weitere Zuschüsse sind in diesem Beitrag enthalten.
Hoffe, ich kann hier auch eine Frage stellen.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und 100% mit Kennzeichen G.
Letzen Monat habe ich noch einen Shunt gelegt bekommen und werde in absehbarer Zeit Dialysepatient.
Möchte gerne bevor ich nun an die Dialyse komme, meine Dusche umbauen. Noch habe ich eine Duschwanne von 35 cm Höhe. Diese Höhe ist aufgrund meines Gesundheitszustand gefährlich. Kompl. flach kann man sie nicht machen…aber bis auf 5cm Höhe ja. Besteht für mich überhaupt eine Möglichkeit im Vorfeld prüfen zu lassen, ob ich einen Zuschuss bekommen kann? Der Umbau der Dusche kostet ca. 7500,00 Euro, da auch einiges an Zulauf u.s.w. geändert werden muss.
An Heinz Förster:
Der MDK hat sie “belogen”.
Eine reine “Bettpflege” ist möglich. Duschen nicht “erforderlich”.
Man wollte ihnen einfach kein Geld geben, punkt.
Hätten sie sich lieber an ihre Krankenkasse gewand.
Der MDK ist sehr “hart” und “unfair” und hat sie in diesem Fall einfach ein wenig belogen. Natürlich steht ihnen solch ein recht günstiger Umbau zu, eben so die Bezuschussung.
Da sie aber beim MDK waren und jener die letzte Instanz ist, müssen sie nun klagen. Der Ablehnungsgrund ist einfach die Lebenserwartung ihrer Schwiegermutter.
Mit 100 wirdman nicht lange die bezuschusste Umbaute nutzen können.
Ich empfehle ihnen schlicht zum Hausarzt zu gehen und ihm zu erklären, dass sie eine Empfehlung brauchen für den Badumbau, da eine reine “Bettwäsche” aus hygienischen Gründen nicht umsetzbar ist.
Mit dieser Empfehlung legen sie Einspruch gegen das “Urteil” des MDK ein.
Sollte weiterhin eine Weigerung erfolgen, weden sie sich an einen Fachanwalt.
Noch besser wäre, wenn sie sich umgehend beim SOVD anmelden.
Die dortigen Anwälte kosten sie pro Jahr knappe 80€ (Stand 2012) und für ein komplettes Anwaltsteam aus allen(!) Bereichen kommen pro Fall nur so viel Kosten auf wie sonst für einen einzigen Anwalt.
Um den Umbau bezuschusst zu bekommen, muß eine Pflegestufe vorliegen. Wenn diese vorliegt, ist es mir allerdings unverständlich, warum die Kostenübernahme abgelehnt wird. Wir hatten diesen Fall ganz speziell in unserer eigenen Familie und die Bezuschussung wurde anstandslos genehmigt. Leider haben wir immer wieder schon mitbekommen, daß der “Genehmigungswille” von Krankenkassen zu Krankenkasse ganz unterschiedlich ist. Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Pflegestützpunkt, dem Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit oder gar einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Anlaufstellen die weiterhelfen können, habe ich in meinem Beitrag Plötzlich Pflegefall – Checkliste: Was ist zu tun und wer hilft weiter zusammengefaßt.
Wir haben meine Schwiegermutter von 100 Jahren in unserem Hause. Die Pflege erfolgt durch die Familie. Da ein Baden in der Badewanne nicht möglich ist, haben wir beschlossen unser Bad behinderten gerecht umzubauen d.h. die Badewanne wird rausgerissen und eine begehbare Dusche eingebaut.
Heute war der Medizinische Dienst diesbezüglich da. Nun mußte ich erfahren, dass es bei der Pflege nicht um das Duschen geht. Die Versorgung kann auch im Bett erfolgen. Was soll dann, die so groß aufgemachte Aktion der Erhöhung auf 4.000 € für bauliche Maßnahme, wenn mit solchen Hintertürchen gleichzeitig eine Ablehnung erfolgt? Können Sie mir weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Förster