Wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt, kommen viele Fragen auf die Betroffenen zu. Eine davon ist auch: Wo und wie wird ein Pflegebett beantragt?
Wer pflegebedürftig ist, hat unter gewissen Voraussetzungen – abhängig von der Schwere der Krankheit – ein Anrecht auf ein Pflegebett/Krankenbett.
Höhenverstellbare Pflegebetten erleichtern in der häuslichen Pflege zum einen den pflegenden Angehörigen oder dem mobilen Pflegedienst in ganz erheblichem Maße die Pflege und zum anderen bleibt den Patienten die Mobilität länger erhalten.
Mit Spezialbetten, wie z.B. Niederflurbetten für Demenzpatienten, wird zudem noch die Verletzungsgefahr durch Herausfallen aus dem Bett stark verringert.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Krankenbett und einem Pflegebett?
Der eigentliche Unterschied besteht darin, wer die Kosten für das Bett übernimmt,
- Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, heißt es korrekterweise Krankenbett.
- Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen, heißt es Pflegebett.
Ich werde in diesem Beitrag sowohl von Krankenbett als auch von Pflegebett sprechen, unabhängig davon, wer die Kosten für das Bett trägt. Für den Patienten selber hat es keine Nachteile, wer letztendlich der Kostenträger ist. Wichtig ist, dass überhaupt eine Kostenübernahme erfolgt.
Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.
Wer übernimmt die Kosten für ein Krankenbett?
Für die Kostenübernahme eines Pflegebettes kommen folgende Möglichkeiten in Frage:
Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Krankenbetten werden von der Krankenkasse (als technische Hilfsmittel) bezahlt. Für ein von der Krankenkasse bezahltes Krankenbett ist kein Pflegegrad (keine Pflegestufe) notwendig.
Erst wenn die Krankenkasse die Bezahlung ablehnt, kann die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten herangezogen werden. Die Pflegekasse ist also nachrangig zur Krankenkasse.
Nützliches für die Pflege und den Alltag: Um die Kosten von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, ist ein Pflegegrad (eine Pflegestufe) notwendig. Fazit: Es ist möglich, auch ohne Pflegegrad (Pflegestufe) ein Krankenbett zu bekommen. Wenn die Pflegekasse oder die Krankenkasse das Pflegebett nicht bezahlt, haben Sie auch die Möglichkeit, das Krankenbett selbst zu kaufen und zu bezahlen. Warum sollten Sie das tun? Moderne Pflegebetten gibt es in einer großen Auswahl in Farbe, Design und Funktionen, die schon lange nichts mehr mit den klassischen Krankenhausbetten zu tun haben. Mittlerweile können Sie über das Internet Pflegebetten zu günstigen Preisen bestellen. Achten Sie jedoch auch hier auf eine optimale Beratung. Wie für alles, gibt es auch für Pflegebetten gewisse Voraussetzungen, um diese genehmigt zu bekommen. Wer über die Pflegekasse ein Pflegebett beantragt, muss gemäß § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI folgende Voraussetzungen erfüllen Das Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel, also das Pflegebett, Werden diese Kriterien nicht erfüllt, wird der Antrag wohl abgelehnt werden. Da sowohl die Krankenkasse als auch die Pflegekasse für die Kostenübernahme eines Krankenbetts in Frage kommen, ist dies etwas schwierig. Vorrangig muß die Krankenkasse bezahlen. Klären Sie auf alle Fälle mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse ab, wer die Kosten übernimmt und ob ein Antrag nötig ist oder eine ärztliche Verordnung. Vor Anschaffung eines Pflegebetts/Krankenbetts muss eine Genehmigung durch den Kostenträger (Krankenkasse oder Pflegekasse) vorliegen. Wer sich einfach nur ein Krankenbett ohne vorherige Kostenübernahme kauft oder bestellt, läuft Gefahr, keine Kostenerstattung zu erhalten. Mein Tipp: Wir haben den Antrag für ein Pflegebett über den Pflegedienst gestellt. Zum einen wissen die Mitarbeiter des Pflegedienstes, wie der Antrag formuliert werden muss. Zum anderen kann die Krankenversicherung dann auch eher von der Notwendigkeit des Pflegebettes ausgehen. Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe? ► Kostenlose Pflegedienst-Suche Sie können aber auch Hilfsmittel selbst beantragen. Sie haben ein Pflegebett beantragt, doch der Antrag wurde abgelehnt, dann ist innerhalb der auf dem Ablehnungsbescheid angegebenen Widerspruchsfrist (meistens 4 Wochen) ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittels einzulegen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung für das Pflegebett in Höhe von max. 10 Euro leisten. Wer eine Zuzahlungsbefreiung hat, muss diese Kosten nicht übernehmen. Pflege-, Medikamenten- und Krankheitskosten summieren sich schnell. Lesen Sie in meinem Beitrag, welche Krankheits- und Pflegekosten steuerlich abgesetzt werden können. Technische Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel die von der Pflegekasse/Krankenkasse zur Verfügung gestellt wurden, sind in der Regel lediglich Leihgaben. Das heißt, wenn das Bett nicht mehr benötigt wird, muss es an die Krankenkasse/Pflegekasse zurückgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt meist über den Lieferanten des Bettes (Sanitätshaus). Wer die leihweise Überlassung des Pflegebetts ablehnt, muss damit rechnen, dass er die Kosten für ein Pflegebett selbst tragen muss. Eine Alternative wäre dann, sich ein Pflegebett nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen selbst zu kaufen. Nicht jeder mag ein klassisches Pflegebett in seinem Schlafzimmer haben. Schon gar nicht wenn man in einer Beziehung lebt. Und in ein anderes Zimmer ausquartiert zu werden ist auch nicht jedermanns Sache. Deshalb sollte man sich überlegen, ob nicht vielleicht ein Seniorenbett, das ganz ähnlich wie ein Krankenbett gehandhabt werden kann, in Frage kommt. Anstatt des regulären Krankenbettgestells wird bei einem Seniorenbett ein Einlegerahmen in das vorhandene Doppelbett/Ehebett (genauso aber auch in ein Einzelbett) eingelegt. Um Bettgitter zu vermeiden (was unter Umständen als freiheitsentziehende Maßnahmen gewertet wird), wird mit Niederflurbetten eine optimale Lösung erreicht. Bei Menschen mit Demenz, welche zu nächtlicher Bettflucht neigen, können die Niederflurbetten relativ weit nach unten gestellt werden. Somit ist die Verletzungsgefahr bei der Bettflucht erheblich gemindert. Unsere Empfehlung bei Sturzgefahr. Mit 4.000 € Pflegekassen-Zuschuss Je nach Schwere der Krankheit und Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen, gibt es ganz unterschiedliche Pflegebetten. In der Regel werden die meisten Patienten ein (höhenverstellbares) Standard-Pflegebett verordnet bekommen. Trotzdem gibt es auch Achtung: Die Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel werden von der Krankenkasse auf Antrag erstattet. Dies betrifft auch Heimbeatmungsgeräte, elektrische Rollstühle, Pflegebetten usw. Musterbrief Stromkostenerstattung. Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege: Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © for free – von Getty Images von Photo Images Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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